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Kleiner Unterhalt: Was muss der Mieter bezahlen?

Verschiedene jüngere Gerichtsentscheide halten unmissverständlich fest, dass die Grenzen für den kleinen Unterhalt, der zu Lasten des Wohnungsmieters geht, klar sind. So wird eine Kostengrenze von CHF 150.00 genannt bzw. der Mieter muss fähig sein, die Instandstellung selbst vorzunehmen.

Anderslautende Vertragsbestimmungen sind ungültig. Es gibt im Gesetz zudem keinen Hinweis, dass diese Grenzen grundsätzlich nicht auch für die Mieter von Geschäftsräumen gelten sollen.